Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018
Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch sinken die Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018. Die neuen Steuersätze finden Sie hier: Link-Mwst Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Roland Hess, Treuhand + Unternehmensberatung ist jetzt Mitglied von VEB.CH, dem grössten Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen.
Die Höchstabzüge der Säule 3a für das Jahr 2017 bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert:
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2.Säule CHF 6'768 Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2.Säule CHF 33'840
Das Eidgenösische Finanzdepartement (EFD) hat am 17. Oktober 2016 entschieden, für das Kalenderjahr 2017 den Vergütungszins im Vergleich zum Vorjahr um 0.25 Prozentpunkte zu senken. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt unverändert.Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:
Verzugs- und Rückerstattungszins 3 % Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %